
Verfassung fir Europa
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Ratifizierung der Verfassung in den 25 Mitgliedstaaten
Bevor der Vertrag über eine Verfassung für Europa auf europäischer Ebene in Kraft treten kann, muss der Vertrag von jedem der 25 Unterzeichnerstaaten nach den jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Regeln angenommen werden; dieser Vorgang wird als Ratifizierung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten bezeichnet.
Die Ratifizierung des Vertrags erfolgt entweder durch das Parlament oder durch ein Referendum oder durch eine Verknüpfung dieser beiden Vorgänge.
- Beschluss durch das Parlament: die Verfassung wird nach der Abstimmung in dem/den Parlament(en) des Staates über ein Gesetz, welches die Ratifizierung regelt, angenommen.
- Beschluss per Referendum: der Verfassungstext wird den Wählern direkt in einem Referendum zur Abstimmung vorgelegt. Die Bürger sprechen sich auf diese Weise entweder für oder gegen die Verfassung für Europa aus.
Nach erfolgter Ratifizierung des Vertrags durch sämtliche Mitgliedstaaten, kann der Vertrag mit all seinen Bestimmungen in Kraft treten, und das frühestens zum 1. November 2006.
Referenden in verschiedenen Mitgliedstaaten
Wenn die Luxemburger Wähler sich am 10. Juli über die Verfassung für Europa aussprechen, haben sich bereits drei Mitgliedstaaten - Spanien, Frankreich und die Niederlande - per Referendum zu dieser Frage ausgesprochen:
- 20. Februar 2005: in Spanien sprechen sich 73% der Wähler für die Verfassung aus
- 29. Mai 2005: Frankreich
- 1. Juni 2005: Niederlande
Welche Mitgliedstaaten haben sich schon zur Verfassung für Europa geäussert?
Bis zum heutigen Datum haben sich schon eine Reihe von Mitgliedstaaten über die Verfassung für Europa geäussert, entweder per Referendum oder per Parlamentsbeschluss:
- 11. November 2004: Litauen ratifiziert die Verfassung für Europa per Parlamentsbeschluss
- 20. Dezember 2004: Ungarn ratifiziert die Verfassung für Europa per Parlamentsbeschluss
- 1. Februar 2005: Slowenien ratifiziert die Verfassung für Europa per Parlamentsbeschluss
- 20. Februar 2005: in einem Referendum stimmen 73% der Spanier für die Verfassung für Europa
- 6. April 2005: Italien: der Senat heißt die Verfassung für Europa gut, nach Zustimmung der Abgeordnetenkammer, die am 25. Januar 2005 stattfand
- 19. April 2005: in Griechenland ratifiziert das Parlament die Verfassung für Europa
- 28. April 2005: in Belgien heißt der Senat die Verfassung gut; die Abgeordnetenkammer äussert sich Anfang Mai über die Verfassung
- 11. Mai 2005: in Österreich heißt der Nationalrat die Verfassung gut;
- 11. Mai 2005: die Slowakei ratifiziert den Vertrag über eine Verfassung für Europa
- 12. Mai 2005: der Deutsche Bundestag heißt die Verfassung gut
- 18. Mai 2005: Spanien ratifiziert den Vertrag über eine Verfassung für Europa
- 19. Mai 2005: die belgischen Abgeordneten heissen die Verfassung gut (nach dem Beschluss des Senates vom 28. April); nun müssen noch die fünf Parlamente der Regionen und Gemeinschaften über die Verfassung abstimmen
- 25. Mai 2005: die österreichische Länderkammer ratifiziert die Verfassung (der Nationalrat hiess die Verfassung bereits am 11. Mai gut)
- 27. Mai 2005: der Deutsche Bundesrat ratifiziert die Verfassung für Europa; Deutschland ist somit das 9. Land, das der Verfassung zustimmt
- 29. Mai 2005: in einem Referendum, lehnen 54,87% der Franzosen die Verfassung für Europa ab.
- 1. Juni 2005: in einem Referendum sprechen sich die Niederländer gegen die Verfassung für Europa aus.
- 2. Juni 2005: das lettische Parlament ratifiziert die Verfassung für Europa.
Nähere Einzelheiten über die Daten der Ratifizierungsprozeduren in sämtlichen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Europa-Internetseite zur Verfassung für Europa.
Weitere Informationen
Auf anderen Webseiten
Interaktive Karte über die Ratifizierung in den 25 Mitgliedstaaten (in französisch)