Briefwahl

Wer kann per Briefwahl am Referendum teilnehmen?

Das Gesetz des 4. Februrar über ein Referendum auf nationaler Ebene gibt vor, dass alle Wähler, die älter sind als 75 Jahre, befugt sind per Briefwahl ihre Stimme abzugeben.

Des weiteren können folgende Personen per Briefwahl wählen:

  • jene Wähler, denen es aus beruflichen oder privaten Gründen unmöglich ist am Tag der Wahl in Luxemburg zu sein
  • Luxemburger, die im Ausland wohnen

Wie kann ich mich zur Briefwahl anmelden?

Falls Sie per Briefwahl wählen möchten, stellen Sie bitte zwischen dem 1. Mai und dem 10. Juni 2005 einen Antrag, mit Begründung für Ihre Abwesenheit, an Ihre Gemeinde.

Im Ausland wohnhafte Luxemburger sind gebeten vor Ort die Luxemburger Botschaft oder das Konsulat aufzusuchen. Dort werden Sie über alle weiteren Schritte zur Briefwahl ausführlich informiert.

Wie wählt man per Briefwahl?

Nähere Angaben zur Briefwahl finden Sie in den Anweisungen an die Wähler.

 


Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005