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Die Abgeordnetenkammer hat am 28. Januar 2005 das Rahmengesetz verabschiedet, das die Modalitäten festlegt, die bei der Durchführung jedes Referendums auf nationaler Ebene in Luxemburg zu beachten sind.
Das "Gesetz vom 4. Februar über ein Referendum auf nationaler Ebene" wurde am 3. März im Memorial veröffentlicht.
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