Hinweis:Ihr Browser zeigt diese Seite nicht korrekt an weil er Stylesheets nicht korrekt interpretiert. Dies ist wahrscheinlich auf die Nutzung einer alten Browserversion zurückzuführen.

 
[Verfassung fir Europa]
 Version française        
 

You are here : Startseite > Die Verfassung für Europa verstehen > Wesentliche Neuerungen
Diese Seite drucken Diese Seite versenden

Wesentliche Neuerungen

Allgemeines

  • Die Wahl des Wortes "Verfassung": dass der Vertrag "Verfassung für Europa" heißt, ist die erste Neuerung, da man hiermit versucht, dem Vertrag eine moralische und symbolische Bedeutung zu geben, die weit über einen "einfachen" Vertrag  zur Regelung technischer und materieller Fragen hinausreicht. Sie ruft eine ganze Reihe politischer und sozialer Werte und Rechte in Erinnerung, die die Europäer einen und die Grundlage für die Tätigkeit der Union darstellen.
  • Die Vereinfachung und Straffung der bisherigen Texte: Die Verfassung für Europa umfasst sämtliche bestehenden Verträge – mit Ausnahme des Euratom-Vertrages – in einem einzigen Text.

Die Grundprinzipien der Union

  • Die Werte und Ziele der EU sowie die Rechte der Unionsbürger werden durch die Integration der europäischen Charta der Grundrechte in die Verfassung festgeschrieben.
  • Die EU erhält Rechtspersönlichkeit (Europäische Gemeinschaft und Europäische Union werden verschmolzen).
  • Die Zuständigkeiten werden klar und deutlich festgelegt (ausschließliche Zuständigkeiten, geteilte Zuständigkeiten und unterstützende Zuständigkeiten) und zwischen den Mitgliedstaaten und der Union aufgeteilt.
  • Es wird eine Bestimmung zum freiwilligen Austritt aufgenommen, die es erstmals einem Mitgliedstaat ermöglicht, aus der Europäischen Union auszuscheiden.
  • Die Handlungsinstrumente der EU werden vereinfacht, indem deren Zahl auf 6 reduziert und die Terminologie vereinfacht wird: Neu eingeführt werden die Begriffe Europäisches Gesetz und Europäisches Rahmengesetz.
  • Zum ersten Mal werden die demokratischen Grundlagen der Union definiert, darunter die partizipative Demokratie. Durch die sogenannte Bürgerinitiative wird die Möglichkeit für die Bürger geschaffen die Kommission aufzufordern, im Rahmen ihrer Befugnisse geeignete Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.
  • Es wird die Möglichkeit zur Aussetzung der Rechte eines Mitgliedstaates eingeführt, der die gemeinsamen Werte der Union nicht beachtet.

Die Organe

  • Die neue Sitzverteilung im Europäischen Parlament entspricht einer degressiv proportionalen Vertretung, mit einer Mindestzahl von 6 Sitzen.
  • Der Europäische Rat wird formell institutionalisiert. Künftig wird ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident, der einmal wiedergewählt werden kann, den Vorsitz führen. Die alle sechs Monate wechselnde Präsidentschaft im Europäischen Rat wird also abgeschafft.
  • Die Kommission wird ab 2014 verkleinert. Die Zahl der Kommissare wird zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten betragen.
  • Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Parlament gewählt auf der Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Rates. Zum ersten Mal muss der Vorschlag des Europäischen Rates den Wahlen zum Europäischen Parlament Rechnung tragen.
  • Es wird ein Außenminister der EU ernannt, der die Funktionen des Kommissars für Außenbeziehungen und des dem Rat angehörenden Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Personalunion vereint. 

Die Entscheidungsprozesse

  • Die qualifizierte Mehrheit wird neu definiert. Als qualifizierte Mehrheit gilt eine Mehrheit von mindestens 55 % der Mitgliedstaaten, sofern diese mindestens fünfzehn Staaten umfasst und dabei Mitgliedstaaten vertreten sind, denen mindestens 65% der Bevölkerung der Union angehören.
  • Die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Ministerrat wird ausgeweitet: Sie wird für etwa zwanzig bestehende Rechtsgrundlagen und für etwa zwanzig weitere neue Rechtsgrundlagen praktiziert werden.
  • Das Mitentscheidungsverfahren, nach dem Parlament und Rat gemeinsam Europäische Gesetze und Rahmengesetze erlassen, wird zum Regelfall (ordentliches Gesetzgebungsverfahren).
  • Es werden Übergangsklauseln geschaffen, die eine spätere Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und den Übergang zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach einem vereinfachten Verfahren erlauben.
  • Rolle und Befugnisse des Europäischen Parlamentes sowie der nationalen Parlamente werden erheblich gestärkt.

Die Politik der Union

  • Die wirtschaftliche Koordination zwischen den Ländern der Eurozone wird verbessert und die informelle Rolle der Euro-Gruppe wird anerkannt.
  • Die Pfeilerstruktur wir abgeschafft: Der zweite (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) und der dritte (Justiz und innere Angelegenheiten) Pfeiler, bisher Gegenstand der Regierungszusammenarbeit, werden vergemeinschaftet.
  • Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik wird gestärkt durch die Einführung eines europäischen Ministers für Auswärtige Angelegenheiten und die progressive Gestaltung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, unter anderem durch die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsagentur und die Zulassung einer verstärkten Zusammenarbeit in diesem Bereich.
  • Ein echter Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird geschaffen: gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl, Zuwanderung und Kontrolle an den Außengrenzen; verstärkte justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit durch die Ausweitung der Aktivitäten von Europol und Eurojust; erste Schritte auf dem Weg zu einer Europäischen Staatsanwaltschaft.



Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005

Top Zum Anfang der Seite