Hinweis:Ihr Browser zeigt diese Seite nicht korrekt an weil er Stylesheets nicht korrekt interpretiert. Dies ist wahrscheinlich auf die Nutzung einer alten Browserversion zurückzuführen.
Das Gesetz des 4. Februrar über ein Referendum auf nationaler Ebene gibt vor, dass alle Wähler, die älter sind als 75 Jahre, befugt sind per Briefwahl ihre Stimme abzugeben.
Des weiteren können folgende Personen per Briefwahl wählen:
Falls Sie per Briefwahl wählen möchten, stellen Sie bitte zwischen dem 1. Mai und dem 10. Juni 2005 einen Antrag, mit Begründung für Ihre Abwesenheit, an Ihre Gemeinde.
Nähere Angaben zur Briefwahl finden Sie in den Anweisungen an die Wähler.
Copyright © Luxembourg Government