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[Verfassung fir Europa]
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Aktualität
Europäischer Rat: Ratifizierungsprozess des Verfassungsvertrags geht weiter, keine Neuverhandlung, sondern eine Phase der Überlegung und der Diskussion
Veröffentlichung: 16-06-2005

Am Ende des ersten Tages des Europäischen Rates hat der amtierende Ratspräsident Jean-Claude Juncker zur Frage des Ratifizierungsprozesses des Vertrages über eine Verfassung für Europa sowie zu den diesbezüglichen Entscheidungen der Staats- und Regierungschefs folgendermaßen Stellung genommen: "Zusammen mit dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Parlamentes, die ich - weil sich das Parlament an allen Vorbereitungsarbeiten im Hinblick auf die Verfassung beteiligt hat - zur Teilnahme an sämtlichen Arbeiten eingeladen hatte, haben wir die mit der Ratifizierung des Verfassungsvertrages zusammenhängenden Fragen durchgesprochen.

In einer langen Debatte haben sich neben dem Präsidenten der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Parlamentes sämtliche Premierminister sowie Staats- und Regierungschefs geäußert.

Wir sind alle der Auffassung, dass der Verfassungsvertrag die richtige Antwort auf viele Fragen der Europäer gibt. Aus diesem Grunde sind wir der Ansicht, dass der Ratifizierungsprozess weitergehen muss. Es wird keinen besseren Vertrag geben und deswegen besteht auch nicht die geringste Aussicht auf eine Neuverhandlung.

Zweitens haben wir mit Bedauern - schweren Herzens, wie ich mich neulich ausdrückte - die Ablehnung des Entwurfs zum Verfassungsvertrag durch das französische und das niederländische Volk zur Kenntnis genommen. Bei der Diskussion in den Niederlanden und Frankreich, aber auch in anderen Ländern, wurden Fragen aufgeworfen, wurden Ängste deutlich, die es uns nicht erlauben, so zu tun, als ob nichts passiert wäre.

Aus diesem Grunde denken wir, dass die Länder, die den Vertrag bereits ratifiziert haben, und die, wo die Ratifizierung noch bevorsteht, eine Phase der Überlegung, der Erklärung und der Diskussion brauchen, an der sich in allen Ländern die Organe der Europäischen Union, die Kommission, das Europäische Parlament, der Rat und die Mitgliedstaaten, die Zivilgesellschaft, die Sozialpartner, die nationalen Parlamente, die politischen Parteien und andere Akteure beteiligen müssen.

Europa muss intensiver auf seine Bürger hören. In diesem Zusammenhang möchte ich mich - hinsichtlich der Gestaltung dieser Phase der Überlegung - ausdrücklich auf die gestern vom Kommissionspräsidenten unterbreiteten Ideen beziehen. Wir stellen fest, dass mit dem französischen "Non" und dem niederländischen "Nej" der 1. November 2006, das ursprünglich vorgesehene Stichdatum, um die Lage hinsichtlich der Ratifizierungen festzustellen, nicht mehr haltbar ist, da diejenigen, die den Text nicht ratifiziert haben, nicht in der Lage sein werden, uns vor Mitte 2007 eine angemessene Antwort zu liefern.

Zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben den Entwurf zum Verfassungsvertrag ratifiziert. Die andern haben die Absicht, die Ratifizierung entweder durch Parlamentsentscheid oder per Referendum vorzunehmen. Es besteht innerhalb des Europäischen Rates vollstes Verständnis dafür, dass die Mitgliedstaaten, die die Ratifizierung per Referendum vornehmen müssen, möglicherweise eine intensivere und längere Phase des Überdenkens, der Erklärung und der Diskussion benötigen als die Länder, die die Ratifizierung durch Parlamentsentscheid vornehmen. Wenn man einen Dialog, eine Diskussion führen muss, wenn man also, wie José Manuel Barroso sich ausdrückte, einen Plan D des Dialogs und der Diskussion mit einem ganzen Volk hat, braucht man mehr Zeit.

Mitgliedstaaten, die die Ratifizierung durch Parlamentsentscheid vornehmen wollen, werden dies während der Erklärungsdebatte tun. Wenn sie sie auf später verschieben wollen, werden sie dies tun.

Die Staaten, die die Ratifizierung per Referendum vornehmen, werden autonom und souverän über den Zeitpunkt des Referendums entscheiden.

Alle Mitglieder des Europäischen Rates haben ihr Verständnis dafür zum Ausdruck gebracht, dass die Staaten, die die Ratifizierung per Referendum vornehmen, mehr Zeit brauchen.

Zusammenfassend kann also festgehalten werden, dass der Ratifizierungsprozess weitergeht. Es wird keine Neuverhandlung geben, weil es nie einen Plan B gegeben hat, doch gibt es einen Plan D des Dialogs und der Diskussion. Die Mitgliedstaaten, die sich für eine Ratifizierung durch Parlamentsentscheid entschieden haben, werden diese zu einem Zeitpunkt vornehmen, den sie für geeignet erachten. Die Mitgliedstaaten, die sich für eine Ratifizierung per Referendum entschieden haben, werden diese ebenfalls zu einem Zeitpunkt vornehmen, den sie für geeignet erachten. Alle andern Mitgliedstaaten haben ihr Verständnis dafür zum Ausdruck gebracht, dass die Phase der Erklärung in diesen Ländern länger dauern könnte als in den andern Ländern. Der Europäische Rat wird unter österreichischem Vorsitz den Stand der Diskussion über die Ratifizierung des Verfassungsvertrages in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erörtern."




Letzte Änderung dieser Seite am : 20-06-2005

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