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[Verfassung fir Europa]
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Aktualität
Die Abgeordnetenkammer stimmt in einer ersten Lesung über den Gesetzentwurf zum Vertrag über eine Verfassung für Europa ab, im Vorfeld des Referendums vom 10. Juli, Tag an dem die Meinung der Luxemburger Wähler gefragt ist
Veröffentlichung: 29-06-2005

Die Abgeordnetenkammer hat am 28. Juni 2005 in einer ersten Lesung über den Gesetzentwurf zum Vertrag über eine Verfassung für Europa abgestimmt. Diese Abstimmung findet im Vorfeld des Referendums vom 10. Juli statt, Tag an dem die Meinung der Luxemburger Wähler gefragt ist.

Der Gesetzentwurf wurde einstimmig von den 55 wählenden Abgeordneten angenommen.

Damit ein Gesetzentwurf in Kraft treten kann, muss die Abgeordnetenkammer eine zweite Abstimmung durchführen, gemäß den nationalen verfassungsmäßigen Bestimmungen, und dies frühestens drei Monate nach dem ersten Votum. So findet die zweite Abstimmung erst statt, nachdem die Luxemburger Wähler sich via Referendum vom 10. Juli über die Verfassung für Europa geäußert haben.

Nach einem Beschluss der Abgeordnetenkammer vom 9. Juni 2005, wird die Abgeordnetenkammer in der zweiten Lesung des Gesetzes den Willen der Luxemburger Wähler respektieren. Praktisch gesehen heißt das, dass im Falle eines "Ja", die Abgeordneten eine zweite Abstimmung vornehmen, und im Falle eines "Nein" auf eine zweite Abstimmung verzichten wird, sodass ohne diese zweite Lesung der Gesetzentwurf nicht in Kraft tritt.



Letzte Änderung dieser Seite am : 25-10-2005

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