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[Verfassung fir Europa]
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Aktualität
Pressemitteilung des Staatsministeriums über das Einberufungsschreiben für die Volksabstimmung und über die Wahlpflicht
Veröffentlichung: 07-07-2005

Einige Wähler haben ihr Einberufungsschreiben für die Volksabstimmung vom 10. Juli über den Vertrag für eine Verfassung für Europa nicht erhalten.

Aus diesem Grund möchte das Staatsministerium die Wähler darauf hinweisen, daß, gemäß Artikel 89 des Wahlgesetzes, die Teilnahme an der Abstimmung obligatorisch ist für alle Wähler die auf den Wählerlisten eingetragen sind.

Die Personen, die ihr Einberufungsschreiben zur Wahl nicht erhalten haben, können diese bei ihrer Gemeinde abholen, beziehungsweise sich dort über das Wahlbüro informieren, wo sie am 10. Juli abstimmen müssen. Die Wähler, die am Tag der Volksabstimmung nicht im Besitz eines Einberufungsschreibens sind, müssen, mit ihrem Ausweis ausgestattet, in dem Wahlbüro vorstellig werden, zu dem sie zugewiesen wurden.

(mittgeteilt vom Staatsministerium)




Letzte Änderung dieser Seite am : 08-07-2005

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