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1. Das Wahlgeschäft für das Referendum beginnt um 8.00 Uhr. Die Wähler werden zur Abstimmung zugelassen, sofern sie vor 14.00 Uhr vorstellig werden. Alsdann ist der Wahlvorgang abgeschlossen.
2. Der Wähler kann für jede der gestellten Fragen eine Stimme abgeben.
Der Wähler stimmt:
3. Der Wähler benutzt zum Ausfüllen des Wahlzettels, einen Bleistift, eine Füllfeder, einen Kugelschreiber oder ein ähnliches Schreibgerät.
4. Nachdem er sein Votum ausgedrückt hat, zeigt der Wähler dem Präsidenten seinen rechtwinklig in vier gefalteten Zettel, mit dem Stempel nach außen und legt ihn in die hierzu bestimmte Urne.
5. Der Wähler kann nur solange in dem abgesonderten Raum verweilen, wie er Zeit benötigt um seinen Wahlzettel auszufüllen und diesen in die Urne abzulegen.
6. Sind ungültig:
a) Jeder andere Zettel als derjenige der dem Wähler vom Präsidenten vor der Abstimmung übergeben wurde;
b) Dieser Zettel selbst:
7. Wer wählt, ohne das Recht dazu zu besitzen, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis zu fünfzehn Tagen und einer Geldbusse von 251 bis 2.000 Euro bestraft. Wird mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldbusse von 251 bis zu 10.000 Euro bestraft, wer unter dem Namen eines anderen Wählers wählt.
1. Der Wähler kann für jede der gestellten Fragen eine Stimme abgeben.
Der Wähler stimmt:
2. Der Wähler benutzt zum Ausfüllen des Wahlzettels, einen Bleistift, eine Füllfeder, einen Kugelschreiber oder ein ähnliches Schreibgerät.
3. Er legt den ausgefüllten Stimmzettel in den Wahlumschlag, den er in den Übermittlungsumschlag steckt.
Der Wahlumschlag darf nicht mehr als einen Stimmzettel enthalten.
4. Sind ungültig:
a) Jeder andere Zettel als derjenige der dem Wähler vom Schöffenrat zugesandt wurde;
b) Dieser Zettel selbst:
5. Wer wählt, ohne das Recht dazu zu besitzen, wird mit einer Gefängnisstrafe von acht bis zu fünfzehn Tagen und einer Geldbusse von 251 bis 2.000 Euro bestraft. Wird mit einer Gefängnisstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr und einer Geldbusse von 251 bis zu 10.000 Euro bestraft, wer unter dem Namen eines anderen Wählers wählt.
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