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[Verfassung fir Europa]
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Bestehende Gesetzgebung

Gesetz vom 4. Februar 2005 über ein Referendum auf nationaler Ebene

Das "Gesetz vom 4. Februar 2005 über ein Referendum auf nationaler Ebene" (loi du 4 février 2005 relative au référendum au niveau national) ist das Rahmengesetz, das die Modalitäten festlegt, die für die Durchführung jedes in unserer Verfassung (Artikel 51 § 7 oder 114) vorgesehenen Referendums zu beachten sind. 

Das Referendum am 10. Juli 2005 wird auf der Grundlage von Artikel 51 §7 der Verfassung durchgeführt, der vorsieht, dass „die Wähler aufgerufen werden können, ihre Meinung auf dem Weg eines Referendums in den Fällen und unter den Bedingungen zu bekunden, die gesetzlich festgelegt werden müssen".

Man kann vereinfachend sagen, dass die Durchführung des Referendums sowohl Elemente bezüglich der Parlamentswahlen als auch Elemente bezüglich der Europawahlen enthält. Somit besteht die Wählerschaft aus Wählern, die zur Wahl der Abgeordnetenkammer aufgerufen werden, während das Land, wie bei den Europawahlen, nur einen einzigen Wahlbezirk zählt.

Für die Wähler ist der Ablauf eines Referendums absolut mit dem Ablauf einer Wahl identisch.

Gesetz vom 14. April 2005 zur Durchführung eines nationalen Referendums über den Vertrag über eine Verfassung für Europa, unterzeichnet am 29. Oktober 2004 in Rom

Ein spezielles Gesetz, das "Gesetz vom 14. April 2005 zur Durchführung eines nationalen Referendums über den Vertrag über eine Verfassung für Europa", (loi du 14 avril 2005 portant organisation d'un référendum national sur le Traité établissant une Constitution pour l'Europe, signé à Rome, le 29 octobre 2004) unterzeichnet am 29. Oktober 2004 in Rom, nennt die den Wählern zu stellende Frage und verweist gleichzeitig bezüglich der Durchführungsmodalitäten auf das Rahmengesetz vom 4. Februar 2005.



Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005

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