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[Verfassung fir Europa]
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Der Ministerrat

Hauptaufgabe des Ministerrates der Mitgliedstaaten der Union (der abhängig von den jeweiligen Bereichen wie z.B. Wirtschaft und Finanzen, Landwirtschaft usw. in verschiedenen Zusammensetzungen tagt) ist es, mit dem Europäischen Parlament die Europäischen Gesetze zu verabschieden. 

Öffentliche Tagung

Die erste Neuerung besteht darin, dass der Rat öffentlich tagt, wenn er über Entwürfe zu Gesetzgebungsakten berät oder abstimmt (was zurzeit nicht der Fall ist). Dies ist im Sinne der Demokratisierung der Europäischen Union.

Neuerungen beim Vorsitz des Ministerrates

Beim Vorsitz im Ministerrat wird es ebenfalls Neuerungen geben. In allen seinen Zusammensetzungen, mit Ausnahme des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“, der unter dem Vorsitz des neuen Außenministers der Union steht, wird der Vorsitz von einer Gruppe von drei Mitgliedstaaten wahrgenommen, die während einer Gesamtdauer von 18 Monaten nacheinander während je eines halben Jahres den Vorsitz übernehmen.

Neuerungen beim Abstimmungsmodus

Die dritte Neuerung betrifft den Abstimmungsmodus. Anders als im Europäischen Parlament, wo mit einfacher Mehrheit abgestimmt wird,  wird beim Abstimmungsmodus im Rat das jeweilige Gewicht der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt, so dass die verabschiedeten Gesetze sowohl den Willen der Mehrheit der Mitgliedstaaten als auch der Mehrheit der europäischen Bürger widerspiegeln. Es ist dies die so genannte "qualifizierte Mehrheit".

Zurzeit beruht die qualifizierte Mehrheit noch auf einem komplizierten System der Stimmengewichtung zwischen den Mitgliedstaaten, nach dem die Mitgliedstaaten abhängig von ihrem jeweiligen demographischen Gewicht über eine bestimmte Anzahl von Stimmen verfügen.  Die Verfassung ersetzt dieses System durch ein transparenteres und demokratischeres, das auf der doppelten Mehrheit von Staaten und Bevölkerung beruht und nach dem ein Gesetz im Rat verabschiedet wird, wenn es die Zustimmung von mindestens 55% der Mitglieder des Rates erhält, sofern diese Mehrheit aus mindestens fünfzehn Mitgliedern gebildet wird und dabei mindestens 65 % der Bevölkerung der Union vertreten sind. Für eine Sperrminorität sind mindestens vier Staaten erforderlich. Dieses neue System ist sowohl demokratischer als auch effizienter als das im Vertrag von Nizza festgeschriebene, da es die Mehrheitsbildung und Entscheidungsfindung vereinfacht, was unabdingbar ist in einem Europa mit fünfundzwanzig oder mehr Mitgliedstaaten.

Mehr Bereiche, wo mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird

Schließlich wird auch die Zahl der Bereiche, in denen der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit abstimmt, beträchtlich erhöht, so die Blockadegefahr verringert wird.



Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005

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