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[Verfassung fir Europa]
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Entstehung der Verfassung

Die Verfassung für Europa ist das Resultat eines langen Arbeits- und Verhandlungsprozesses. Es handelt sich eigentlich um einen völkerrechtlichen Vertrag, welcher gemeinsam von den 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach einer neuartigen Verhandlungsmethode ausgearbeitet wurde.

Der Europäische Rat in Laeken (15. Dezember 2001)

Die Vertreter der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlamentes sowie der Europäischen Kommission wurden im Dezember 2001 in Laeken von den Staats- und Regierungschefs dazu eingeladen, einen "Konvent zur Zukunft Europas" zu bilden. Dieser Konvent wurde damit beauftragt, "die wesentlichen Fragen zu prüfen, welche die künftige Entwicklung der Union aufwirft, und sich um verschiedene möglichen Antworten zu bemühen". So sollten Antworten auf folgende Fragen gefunden werden:

  • Wie kann man eine sinnvollere Verteilung der Zuständigkeiten der Union gewährleisten?
  • Wie lassen sich die Instrumente vereinfachen, die die Union zum Handeln benötigt?
  • Wie kann man ein Mehr an Demokratie, Transparenz und Effizienz in der Europäischen Union sicherstellen?
  • Wie lassen sich die derzeitigen Verträge vereinfachen?

Der Europäische Konvent zur Zukunft Europas (28. Februar 2002 – 10. Juli 2003)

Die erste Tagung des Verfassungskonvents fand am 28. Februar 2002 im Europaparlament in Brüssel statt, unter der Leitung des ehemaligen französischen Präsidenten Valéry Giscard d’Estaing, dem Vorsitzenden des Konvents.

Der Konvent schloss seine Arbeit 17 Monate später, nach 1800 Sitzungen und 27 Plenartagungen am 10. Juli 2003, ab.

Am Konvent nahmen Vertreter der Regierungen, der nationalen Parlamente, des Europaparlamentes und der Europäischen Kommission teil.

Diese Vereinigung und Zusammenarbeit mehrerer Institutionen in einem gemeinsamen Organ entspricht einer neuen, innovativen Arbeitsweise. Nach den bisher benutzten Verfahren zur Vertragsschließung wäre die Europäische Verfassung das Werk der Diplomaten und Regierungen gewesen. Weil die Verfassung aber das Ergebnis eines offenen und transparenten Vorgangs sein sollte, wurden die europäischen Volksvertreter in die Arbeiten einbezogen und stellten 75% der Konventsmitglieder dar.

Aus Luxemburg nahmen Vertreter der CSV, LSAP, DP, Déi Gréng und ADR an den Konventssitzungen teil.

Repräsentanten der Zivilgesellschaft beteiligten sich ebenfalls an den Arbeiten des Konvents; es ist somit das erste Mal dass die Zivilgesellschaft an einer Vertragsrevision beteiligt ist.

So legte der Europäische Konvent am 20. Juni 2003 den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki einen "Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa" vor. Der politische Wille des Konvents, Europa eine Verfassung zu geben, die über einen einfachen Vertrag hinausgeht, spiegelte sich deutlich in dieser ersten Fassung wider.

Im Rahmen eines Festaktes am 10. Juli 2003 unterzeichneten die Konventsmitglieder diesen ersten Entwurf. Dieser Text bildete die Grundlage der Arbeit der anschliessend einberufenen Regierungskonferenz, die den Konvent ablöste.

Die Regierungskonferenz (RK) (Oktober 2003 - Juni 2004)

Die Regierungskonferenz mit ihrem Ziel einen endgültigen Verfassungstext zu  verfassen nahm ihre Arbeit am 4. Oktober 2003 auf, anlässlich des außerordentlichen Gipfels der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Rom.

Die Regierungskonferenz wurde geleitet von den Staats- und Regierungschefs, unterstützt von den Mitgliedern des Rates "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen", zuerst unter italienischem, später unter irländischem Vorsitz, und in Anwesenheit von Vertretern der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlamentes. Die Beitrittsländer waren ebenfalls aktiv an den Arbeiten der Regierungskonferenz beteiligt, während die Kandidatenländer über einen Beobachterstatus verfügten.

Auf dem Europäischen Rat vom 17. und 18. Juni 2004 einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf einen definitiven Text für die Europäische Verfassung.

Unterzeichnung des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" in Rom (29. Oktober 2004)

Die Staats- und Regierungschefs und die Außenminister der 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterzeichneten am 29. Oktober 2004 in Rom den "Vertrag über eine Verfassung für Europa".

Ratifizierungsverfahren und Inkrafttreten der Verfassung

Um in der Europäischen Union in Kraft treten zu können, muss der Verfassungsvertrag von allen 25 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Die Ratifizierung erfolgt in den einzelnen Staaten durch einen Parlamentsbeschluss oder durch eine Volksbefragung.



Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005

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