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[Verfassung fir Europa]
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Ratifizierung der Verfassung in den 25 Mitgliedstaaten

Bevor der Vertrag über eine Verfassung für Europa auf europäischer Ebene in Kraft treten kann, muss der Vertrag von jedem der 25 Unterzeichnerstaaten nach den jeweiligen nationalen verfassungsrechtlichen Regeln angenommen werden; dieser Vorgang wird als Ratifizierung des Vertrages durch die Mitgliedstaaten bezeichnet.

Die Ratifizierung des Vertrags erfolgt entweder durch das Parlament oder durch ein Referendum oder durch eine Verknüpfung dieser beiden Vorgänge.

  • Beschluss durch das Parlament: die Verfassung wird nach der Abstimmung in dem/den Parlament(en) des Staates über ein Gesetz, welches die Ratifizierung regelt, angenommen.
  • Beschluss per Referendum: der Verfassungstext wird den Wählern direkt in einem Referendum zur Abstimmung vorgelegt. Die Bürger sprechen sich auf diese Weise entweder für oder gegen die Verfassung für Europa aus.

Nach erfolgter Ratifizierung des Vertrags durch sämtliche Mitgliedstaaten, kann der Vertrag mit all seinen Bestimmungen in Kraft treten, und das frühestens zum 1. November 2006.

Referenden in verschiedenen Mitgliedstaaten

Wenn die Luxemburger Wähler sich am 10. Juli über die Verfassung für Europa aussprechen, haben sich bereits drei Mitgliedstaaten - Spanien, Frankreich und die Niederlande - per Referendum zu dieser Frage ausgesprochen:

  • 20. Februar 2005: in Spanien sprechen sich 73% der Wähler für die Verfassung aus
  • 29. Mai 2005: Frankreich
  • 1. Juni 2005: Niederlande

Welche Mitgliedstaaten haben sich schon zur Verfassung für Europa geäussert?

Bis zum heutigen Datum haben sich schon eine Reihe von Mitgliedstaaten über die Verfassung für Europa geäussert, entweder per Referendum oder per Parlamentsbeschluss:

Nähere Einzelheiten über die Daten der Ratifizierungsprozeduren in sämtlichen Mitgliedstaaten finden Sie auf der Europa-Internetseite zur Verfassung für Europa.




Letzte Änderung dieser Seite am : 02-06-2005

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