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[Verfassung fir Europa]
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Das Europäische Parlament: Eine gestärkte Institution

Durch die Verfassung erhält das Europäische Parlament mehr Befugnisse, und zwar sowohl Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse als auch solche auf dem Gebiet der politischen Kontrolle, was einen wirklichen Fortschritt bei der Demokratisierung der Europäischen Union bedeutet.

Gesetzgeber und Organ mit Haushaltsbefugnissen

Das Europäische Parlament wird gemeinsam mit dem Ministerrat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Da es sich an der Verabschiedung der gemeinschaftlichen Rechtsakte beteiligt, ist seine Zustimmung, wie auch die des Ministerrates, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, erforderlich, damit Europäische Gesetze und Rahmengesetze in Kraft treten können. Dieses Prinzip gilt nicht nur für den Binnenmarkt, sondern auch für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. 95% der europäischen Gesetze bedürfen künftig der Zustimmung des Parlaments, während es derzeit nur 75% sind. In seiner Rolle als Gesetzgeber verfügt das Parlament demnach über wesentlich mehr Befugnisse. Sogar in den Angelegenheiten, die seiner Zustimmung nicht bedürfen, wird dem Europäischen Parlament durch die Verfassung für Europa das Recht eingeräumt, informiert und gehört zu werden.

Wahl des Kommissionspräsidenten 

Der Präsident der Europäischen Kommission wird vom Europäischen Parlament auf Vorschlag des Europäischen Rates gewählt, der dabei das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigen muss. Die Amtszeit der Kommission entspricht der Dauer der Wahlperiode des Europäischen Parlaments. Durch den Einfluss des Europäischen Parlamentes bei der Einsetzung des Präsidenten der Europäischen Kommission erlangen die Wahlen zum Europäischen Parlament eine größere Bedeutung.

6 Sitze für Luxemburg im Europaparlament

Hinsichtlich der Zusammensetzung des Parlaments trägt die Verfassung der Forderung der luxemburgischen Regierung nach einer angemessenen Vertretung Rechnung. So wurde die Mindestzahl der Parlamentarier auf 6 festgelegt, während der Konvent eine Mindestzahl von 4 Europaabgeordneten pro Land vorgeschlagen hatte. Dagegen wurde die Höchstzahl der Europaabgeordneten auf 750 begrenzt. Deutschland wird statt 99 nur noch 96 Sitze haben, während das Vereinigte Königreich und Frankreich über die gleiche Sitzzahl verfügen werden. Diese Regeln für die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes werden ab 2009 gelten.

 


Weitere Informationen

*Auf anderen Webseiten

Das Europäische Parlament




Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005

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