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[Verfassung fir Europa]
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Teil II - Die Charta der Grundrechte der Union

Die Charta der Grundrechte wird in den Verfassungstext einbezogen (Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte).

Ihre Bestimmungen sind rechtsverbindlich. Die Institutionen, Organe und Agenturen der Union müssen die in der Charta niedergelegten Rechte beachten. Dieselbe Verpflichtung gilt auch für die Mitgliedstaaten, wenn sie das Recht der Union anwenden. Der Gerichtshof trägt Sorge für die Einhaltung der Charta.

Inhalt

Präambel

Titel I - Würde des Menschen

Würde des Menschen / II-61
Recht auf Leben / II-62
Recht auf Unversehrtheit / II-63
Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung / II-64
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit / II-65

Titel II - Freiheiten

Recht auf Freiheit und Sicherheit / II-66
Achtung des Privat- und Familienlebens / II-67
Schutz personenbezogener Daten / II-68
Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen / II-69
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit / II-70
Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit / II-71
Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit / II-72
Freiheit der Kunst und der Wissenschaft / II-73
Recht auf Bildung / II-74
Berufsfreiheit und Recht zu arbeiten / II-75
Unternehmerische Freiheit / II-76
Eigentumsrecht / II-77
Asylrecht / II-78
Schutz bei Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung / II-79

Titel III - Gleichheit

Gleichheit vor dem Gesetz / II-80
Nichtdiskriminierung / II-81
Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen / II-82
Gleichheit von Frauen und Männern / II-83
Rechte des Kindes / II-84
Rechte älterer Menschen / II-85
Integration von Menschen mit Behinderung / II-86

Titel IV - Solidarität

Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen / II-87
Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen / II-88
Recht auf Zugang zu einem Arbeitsvermittlungsdienst / II-89
Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung / II-90
Gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen / II-91
Verbot der Kinderarbeit und Schutz der Jugendlichen am Arbeitsplatz / II-92
Familien- und Berufsleben / II-93
Soziale Sicherheit und soziale Unterstützung / II-94
Gesundheitsschutz / II-95
Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse / II-96
Umweltschutz / II-97
Verbraucherschutz / II-98

Titel V - Bürgerrechte

Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament / II-99
Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen / II-100
Recht auf eine gute Verwaltung / II-101
Recht auf Zugang zu Dokumenten / II-102
Der europäische Bürgerbeauftragte / II-103
Petitionsrecht / II-104
Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit / II-105
Diplomatischer und konsularischer Schutz / II-106

Titel VI - Justizielle Rechte

Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht / II-107
Unschuldsvermutung und Verteidigungsrechte / II-108
Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen / II-109
Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden / II-110

Titel VII - Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta

Anwendungsbereich / II-111
Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze / II-112
Schutzniveau / II-113
Verbot des Missbrauchs der Rechte / II-114


Weitere Informationen

*Auf anderen Webseiten

Teil II: Charta der Grundrechte




Letzte Änderung dieser Seite am : 12-05-2005

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