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[Verfassung fir Europa]
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Teil IV - Allgemeine und Schlussbestimmungen

Der vierte Teil des Verfassungsvertrages enthält die allgemeinen und Schlussbestimmungen der Verfassung, insbesondere die Verfahren zur Annahme und Revision der Verfassung für Europa.

Inhalt

Aufhebung der früheren Verträge / IV-437
Rechtsnachfolge und rechtliche Kontinuität / IV-438
Übergangsbestimmungen für bestimmte Organe / IV-439
Räumlicher Geltungsbereich / IV-440
Regionale Zusammenschlüsse / IV-441
Protokolle und Anhänge / IV-442
Ordentliches Änderungsverfahren / IV-443
Vereinfachtes Änderungsverfahren / IV-444
Vereinfachtes Änderungsverfahren betreffend die internen Politikbereiche der Union / IV-445
Geltungsdauer / IV-446
Ratifikation und Inkrafttreten / IV-447
Verbindliche Fassungen und Übersetzungen / IV-448


Weitere Informationen

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Teil IV: Schlussbestimmungen




Letzte Änderung dieser Seite am : 07-05-2005

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